Prozessuale Waffengleichheit in Eilverfahren, Kommentar von Oliver Löffel in WRP 2020, 850
17.06.2020
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Juni 2020 zur prozessualen Waffengleichheit in Eilverfahren ist nach den Entscheidungen über Verfassungsbeschwerden im Jahr 2018 ein weiterer Meilenstein für das Recht auf prozessuale Waffengleichheit in einstweiligen Verfügungsverfahren. Hierzu ein Kommentar von Oliver Löffel in der Zeitschrift Wettbewerb in Recht und Praxis 7/2020, vorab hier abrufbar.