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Praxisseminar mit der IHK in Düsseldorf zu Produktschutz und Lookalikes

Lookalikes – eine juristische Gratwanderung

Praxisseminar mit der IHK in Düsseldorf am 22. Februar 2024

Entwickelt ein Unternehmen ein neues Produkt, soll dies idealerweise vor Nachahmungen geschützt sein. Je einzigartiger, desto besser. Zur Wahrheit gehört, dass auch erfolgreiche Unternehmen nachahmen und kopieren. Es sind wahrlich nicht nur die Unternehmen aus Fernost. „Gute Künstler kopieren, großartige Künstler stehlen“, soll Steve Jobs im Jahr 1994 gesagt haben. „Und wir haben immer schamlos gute Ideen geklaut.“ Heute liegt Apple nach Microsoft im Ranking auf Platz 2 der höchsten Börsenbewertung.

Die Frage, unter welchen Voraussetzungen die Nachahmung von Produkten und Verpackungen wettbewerbsrechtlich (un-)zulässig ist, zählt zu den Klassikern der Rechtsprechung im Wirtschaftsrecht. Es gibt immer wieder neue Entwicklungen der gerichtlichen Praxis, die gerade für Unternehmen und  Unternehmensjuristen äußerst praxisrelevant sind.

Der Bundesgerichtshof hat kürzlich klargestellt, dass die Verwendung eines Emotionsschlagworts als Produktnamen grundsätzlich keine wettbewerbliche Eigenart begründen kann (BGH, Urteil vom 7. Dezember 2023, Aktenzeichen I ZR 126/22). In dem Fall ging es um die heiß diskutierte Frage, ob der Hersteller der bekannten „Glück“-Konfitürenprodukte ein Honigprodukt mit der Produktbezeichnung „LieBee“ verbieten kann, weil der Verkehr „Glück“ und „LieBee“ (Wortspiel aus „Liebe“ und „Bee“, englisch für Biene) als Emotionsschlagwort erkennt.

Der BGH verneinte diese Frage, anders als das Oberlandesgericht Hamburg. Gegenstand des wettbewerblichen Nachahmungsschutzes ist der Schutz von Waren und Dienstleistungen in ihrer konkreten Ausgestaltung. Die dahinterstehende abstrakte Idee wird hingegen nicht geschützt. Alles andere würde auf einen kontur- und uferlosen Konzeptschutz hinauslaufen, der nicht praktikabel wäre. Das Oberlandesgericht Hamburg muss nun neu entscheiden.

Darf man also „schamlos gute Ideen“ seiner Wettbewerber klauen, wie Steve Jobs sagte? Was kann man sich gegen Trittbrettfahrer schützen? Patentschutz? Designschutz? Urheberrecht?

Am 22. Februar 2024 wird unser Praxisseminar mit der IHK in Düsseldorf stattfinden. Dort werden wir diese und weitere Fragen rund um den Produktschutz gemeinsam mit geschätzten Kollegen unserer Partnerkanzlei ZENZ Patentanwälte mit vielen Fallbeispielen erörtern. Thema: „Lookalikes – eine juristische Gratwanderung“. Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier:

https://www.ihk.de/duesseldorf/system/veranstaltungssuche/vstdetail-antrago/5438946/18654?terminId=18654